Ursachen für diese Merkwürdigkeiten sind sportlicher Ehrgeiz unter gleichzeitiger Vernachlässigung arbeitsrechtlicher Bestimmungen.
WUNDERWUZZI?!
Normalerweise sind es ja die Trainer, die bei sportlichem Misserfolg relativ rasch ins Gras beißen müssen. Auch in solchen Fällen versuchen manche Vereine sich mit fadenscheinigen Argumenten ihren Verpflichtungen zu entziehen. Das wird dann meistens richtig teuer.
In diesem Fall wird jedoch ein einzelner Spieler zum Sündenbock gemacht. Scheinbar hat man sich Wunderdinge von ihm erwartet. Aber ein Messi oder Ronaldo verirrt sich halt nur selten in die Niederungen des Landesliga-Fußballs. Und dass es sich beim Fußball um einen Mannschaftssport handelt, scheint sich auch noch nicht überall herumgesprochen zu haben.
Auch der Traum vom Aufstieg in die Champions League macht eher wenig Sinn, da ohnehin nur der einzige Profi an den Spieltagen am Dienstag und Mittwoch Zeit hätte.
Weshalb also ausgerechnet ein Verein der vierten Leistungsstufe einen Profi aus Slowenien verpflichtet, bleibt daher völlig unverständlich. Kein Erfolg und Unzufriedenheit ist die logische Folge, rechtfertigt allerdings noch lange nicht die unbegründete Vertragsauflösung. Auch ein fast schon herzlich gehaltenes Entlassungsschreiben wirkt dann bestenfalls ironisch und kommt einer Beleidigung gleich. Das Angebot, das Taxi für die Heimreise zu zahlen, wird teuer. Genauso wie die Klage nach ausstehenden Gehältern. Aber vielleicht war dieses Vorgehen als Beitrag zur Völkerverbindung gedacht — wie solche Transfers vom ehemaligen Generaldirektor des ÖFB bezeichnet wurden.
Ansonsten bliebe nur mehr die Möglichkeit, dass im normalen Wirtschaftsleben durchaus erfolgreiche und vernünftig denkende Personen den Fußball als Spielwiese betrachten.
ERWACHSENENVERTRETUNG
Der Abschluss eines Vertrages oder eines Dienstverhältnisses ist allerdings mit recht- lichen Konsequenzen verbunden. Diese Folgewirkungen sollten nicht nur berücksichtigt werden, sondern eventuell sogar im Vordergrund stehen. Im Fußball werden diese Prinzipien jedoch gerne außer Acht gelassen oder sträflich vernachlässigt. Ist man sich jedoch der Tragweite von Handlungen nicht wirklich bewusst, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Erwachsenenvertretung ent- sprechende Hilfsmaßnahmen eingerichtet. Dieser Begriff ist neu und ersetzt die frühere Sachwalterschaft.
Der Verband bietet im Rahmen seiner Serviceleistungen ausführliche Schulungen im Vertragsrecht an. In manchen Fällen ist das scheinbar zu wenig. Dann sollten andere Konsequenzen überlegt werden …