Beim Großteil der Rechtsstreitigkeiten, mit denen wir von unseren Mitgliedern konfrontiert werden, handelt es sich um ausstehende Zahlungen der Vereine an die Spieler. In Bereich der Bundesliga und 2. Liga taucht dieses Problem, dank Kollektivvertrag und Lizenzierungsverfahren, seltener als in den Ligen darunter auf. Mangelnde Kenntnis der Rechtssituation durch die verantwortlichen Funktionäre führt immer wieder zu massiven Fehleinschätzungen der Situation. Wenn dann noch eine gewisse „do bin i da Präsi, do schoff i on“-Mentalität dazu kommt, wird es im Normalfall teuer für die Vereine.
Ein besonders ärgerlicher Fall beschäftigt uns aktuell rund um die Entlassung eines Trainers in Oberösterreich. Auch nach mehrfachen Erklärungen unsererseits und dem Ersuchen zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern wurde vereinsseitig immer wieder darauf verwiesen, dass es keine Veranlassung gäbe, dieser Forderung nachzukommen. Mit teilweise absurden Argumenten. Nun wurde der Fall an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Mit dem Ergebnis, dass sich der Verein mit einer berechtigten Forderung von fünf (!) Monatsgehältern konfrontiert sieht. Nicht zu vergessen natürlich die bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten. Allen unseren Warnungen zum Trotz! Nachdem dort nun offenbar Panik ausgebrochen ist, wurde mittlerweile vom Verein ein Vergleichsangebot unterbreitet. Der Trainer ist nach wochenlangen Diskussionen und dem mehrfachen In-Abrede-stellen seiner Forderung durch den Verein dermaßen verärgert, dass er davon nichts mehr wissen will und die Klage einbringen wird. Herzliche Gratulation! Auch so kann Vereinsvermögen vernichtet werden.
Sehr oft resultieren rechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern auch aus Vereinbarungen, die nur mündlich getroffen wurden. In diesen Fällen ist es oft schwierig, finanzielle Ansprüche entsprechend belegen zu können. Das gilt auch für Vereinbarungen, die zwar schriftlich abgeschlossen, dem Spieler aber nie ausgehändigt wurden. Zudem stoßen wir häufig auf Vereinbarungen oder Verträge, die fehlerhaft aufgesetzt wurden. Ein Fixum ist nämlich ein Fixum und keine Aufwandsentschädigung. Hat man als Spieler ein monatliches Fixum vereinbart, so hat man im Fall einer Kündigung auch Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Im Übrigen gilt es an der Stelle aber auch, eine Lanze für alle Funktionäre in allen Ligen zu brechen. Ohne ihren unermüdlichen, zumeist ehrenamtlichen Einsatz für ihre Vereine, wäre der Nachwuchs– und Fußballsport in der Form, in der wir ihn kennen, nicht möglich. Natürlich unterlaufen ihnen auch Fehler dabei, das ist menschlich.
Fazit: Die VdF sieht sich grundsätzlich als Vertretung der Spieler, aber auch als Vermittler in den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Wenn aber unsere Bemühungen um außergerichtliche Kompromisslösungen bzw. unsere Warnungen von Vereinsfunktionären ignoriert werden, kann es für die Vereine richtig teuer werden.
Text: Oliver Prudlo