TEXT: OLIVER PRUDLO
Der Kollektivvertrag wurde erarbeitet, um Klarheit im Verhältnis zwischen den Arbeitgebern, also den Klubs und den Arbeitnehmern, den Spielern zu schaffen. Einer der Bereiche, die der Kollektivvertrag regelt, ist der Punkt Ausrüstung und damit auch das Thema Fußballschuhe. Sozusagen, das Werkzeug der Fußballprofis.
Folgendes ist diesbezüglich im Kollektivvertrag festgehalten:
§ 9. PFLICHTEN DER DIENSTGEBER (KLUBS)
Sofern nicht ausdrücklich für den Spieler günstigere Regelungen einzelvertraglich getroffen wurden, ist jeder Klub verpflichtet:
a.) den Bediensteten sämtliche zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwen- digen Ausrüstungsgegenstände wie Sportkleidung (Spieldressen und Spielbekleidung, Trainings- und Spielschuhe, Handschuhe, Klubanzüge, Reisekleidung sowie alle sonstigen Bekleidungen und Ausrüstungsgegenstände im angemessenen Ausmaß), welche durch den Klub ausgewählt werden, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat der Klub eine angemessene finanzielle Abgeltung zu leisten, sofern der Spieler für diese Ausrüstungsgegenstände über keinen individuellen Ausrüstervertrag verfügt;
Jeder Spieler, der in den Geltungsbereich des Kollektivvertrags fällt (d. h. jeder Spieler, der in einem Dienstverhältnis zum Klub steht) hat also Anspruch darauf, dass ihm Fußballschuhe von seinem Klub zur Verfügung gestellt werden. Kostenlos und im notwendigen Ausmaß. Davon ausgenommen sind diejenigen Spieler, die über einen individuell abgeschlossenen Ausrüstervertrag verfügen.
Wir mussten feststellen, dass die Klubs dieser Verpflichtung, teilweise nicht nachkommen und haben dies bereits bei der Bundesliga deponiert. Denn das kann keinesfalls so bleiben. Die Spieler haben gemäß Kollektivvertrag Anspruch darauf. Ohne Werkzeug geht’s halt nicht. Und an den Mythos, dass alle Kicker in Österreich super verdienen und sich daher alles locker selber zahlen können, glaubt hoffentlich spätestens seit der letzten Gehaltsstudie der VdF niemand mehr.