Vereinigung der Fußballer

FUSSBALL UND RECHT

Nicht zuletzt die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Zahl der Rechtsfälle in letzter Zeit wieder extrem ansteigen lassen. Manche Verantwortliche der Vereine wollen schlicht nicht wahrhaben, dass Menschen, die durch das Fußballspielen Geld verdienen, Arbeitnehmer sind und entsprechende Rechte haben.

„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Das gilt selbstverständlich für beide Seiten.

Neue Fragen im rechtlichen Bereich sind im österreichischen Fußball natürlich auch durch die Folgen der Coronapandemie entstanden. Während der kollektivvertraglich gut aufgestellte Bereich der Bundesliga dank Kurzarbeit geordnet durch den Lockdown gekommen ist, erwies sich für die Vereine und Spieler von den Regionalligen abwärts die Situation einigermaßen chaotisch. Einige Vereine waren der Auffassung, sämtliche Zahlungen auf Knopfdruck einstellen zu können. Ganz nach dem Motto: „Kommt uns nicht mit irgendwelchen Forderungen, Ihr habt sowieso auf nix Anspruch. Pfiat Eich und bleibts g’sund.“ Andere Vereine erwiesen sich als verantwortungsvolle Partner der Spieler. Deren offene Kommunikation über die finanziellen Auswirkungen des Lockdowns stieß beim überwiegenden Teil der Spieler auf Verständnis, und es konnten in sehr vielen Fällen Kompromisslösungen gefunden werden, mit denen beide Seiten, sowohl die Spieler als auch der Verein, leben konnten. Es waren also in Wahrheit sehr oft die Spieler, die die „Coronazeche“ bezahlt haben. Wenn man sich dann, wie vor kurzem vor der Schlichtungsstelle des Oberösterreichischen Fußballverbandes geschehen, von einem Vereinsvertreter anhören muss“, er versteht ja sowieso nicht, wie man als Spieler in einer solchen Krise ans Geld denken kann“, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob der eine oder andere möglicherweise in einer Art Paralleluniversum unterwegs ist. Bei einem anderen Verein in Niederösterreich wurde einem Spieler erklärt: „Des Gesetz do bin i“ und „zur Gewerkschaft gehen, is des allerletzte“. Kommentar erübrigt sich.

Aber auch ohne Corona führt vor allem die Geschäftsgebarung von Vereinsfunktionären unterhalb der 2. Liga dazu, dass wir als Interessensvertretung der Spieler aktiv werden müssen, um den Spielern zu ihrem Recht zu verhelfen, wie man den folgenden Beispielen entnehmen kann: Bereits seit dem Frühjahr 2019 führen wir in Vertretung unserer Mitglieder eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem ATSV Stadl-Paura, der sich beharrlich weigert, Entgeltzahlungen an die Spieler zu leisten. Sämtliche Verfahren vor Schlichtungsstellen und Gerichten wurden bis dato zugunsten der Spieler entschieden. Ob es angesichts der nun immer weiter steigenden Rechtskosten aus Sicht des Vereins nicht Sinn gemacht hätte, sich im Vorfeld außergerichtlich zu einigen? Auch der Niederösterreichische Fußballverband hätte sich im Fall des LAZ-Trainers Heichinger eine Menge an Rechtskosten ersparen können.

Denn grundsätzlich ist es immer unser Bestreben, Rechtsstreitigkeiten durch Verhandlungen noch vor der Befassung von Schlichtungsstellen oder Gerichten zu vermeiden. Wenn allerdings Vereinsvertreter auf ihrem Standpunkt beharren, was natürlich ihr gutes Recht ist, bleibt oft kein anderer Ausweg, als Klage einzubringen und zu Gericht zu gehen. Schließlich ist es unser Auftrag und unsere Verpflichtung, unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen. Nicht alle Funktionäre finden dazu einen professionellen Zugang und versuchen ihren Emotionen und ihrem Unmut uns gegenüber Luft zu machen. Damit umzugehen, gehört zu unserem Berufsbild. Nichtsdestotrotz sollte an der Stelle aber auch für die unzähligen Verantwortlichen in den Vereinen eine Lanze gebrochen werden, die bestrebt sind, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Richtlinien des ÖFB zu agieren, und die auch professionell genug denken, um eine Einrichtung wie die VdF als Teil des Systems und darüber hinaus auch als Partner wahrzunehmen.

AUF VEREINBARUNGEN BESTEHEN

Immer wieder bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, wie leichtsinnig viele unserer Mitglieder – egal, ob Spieler oder Trainer – unterhalb der 2. Liga mit Vereinbarungen mit den Vereinen umgehen. Sie haben nämlich oft keine in der Hand. Auch die VdF und ihre Rechtsabteilung können nicht zaubern. Wir brauchen, um die zumeist berechtigten Ansprüche der Mitglieder durchsetzen zu können, entsprechende Beweise und Dokumente. Unser Appell an unsere Mitglieder: Jede Vereinbarung gehört unbedingt schriftlich abgeschlossen. Besteht darauf, dass Euch ein Exemplar ausgehändigt wird! Ihr erleichtert damit unsere Arbeit und habt vor allem wesentlich größere Chancen Eure Ansprüche im Fall eines Rechtsstreits durchzusetzen.

RECHTSSCHUTZ ERST NACH EINEM HALBEN JAHR MITGLIEDSCHAFT

Abschließend noch eine Information bezüglich Rechtsschutz. Die younion gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis unmittelbar in Zusammenhang stehen, wie

• Rechtsberatung
• Durchführung von Interventionen
• Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
• Rechtshilfe in Exekutions- oder Insolvenzverfahren

VORAUSSETZUNGEN

• Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
• Aufrechte Gewerkschaftsmitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme
• Der anspruchsbegründende Sachverhalt ist nicht schon vor dem Beitritt zum ÖGB entstanden
• Keine andere Stelle (z.B. Rechtsanwalt/- anwältin) wurde vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut


KONTAKT

Oliver Prudlo
+43 699 / 18 15 90 04
o.prudlo@vdf.at