Bisher galt in Österreich jeder Sportverein im Sinne des Steuerrechts als „gemeinnützig“. Die Klubs sind dadurch von der Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit. Damit wurden Amateursport und Profisport gleich behandelt und als gemeinnützig deklariert. Diese großzügige Gesetzesauslegung wurde nun geändert. Sportvereine, die bisher schon real mittelständische Unternehmen darstellen, müssen nun auch so geführt werden.
Geschieht diese Ausgliederung nicht, verliert der Gesamtverein die steuerliche Gemeinnützigkeit mit allen damit verbundenen abgabenrechtlichen Begünstigungen.
Im Entstehungsprozess dieses Erlasses stellte sich auch die Herausforderung für die Verantwortlichen, erstmals Profisportler zu „definieren“: Sprich ab welchem Einkommen kann von einem Profisportler die Rede sein. Zunächst hat man sich auf den damaligen Mindestlohn im Kollektivvertrag der Fußballer, den einzigen KV im Profisport, berufen. Das waren € 16.016,- brutto jährlich, monatlich € 1.144,- bei 14 Gehältern. Aktuell befindet sich der Mindestlohn bei € 1.200,- im Monat.
Bei genauerer Begutachtung wurden sich die Verantwortlichen aber einig, dass diese Summe nicht ausreichend sei und definierten Profisportler ab einem Einkommen von € 21.000,- jährlich und wie folgt:
PROFISPORTLER
Sportausübende
• in Mannschaftspielsportarten
• für sportliche Tätigkeit für den Sportverein
• vom Sportverein oder einem Dritten
• pro Spielsaison, Vergütungen/Vorteile
• von mehr als 21.000 Euro brutto
Somit ist es quasi amtlich, dass ein ProfisportlerIn mindestens € 1.500,- monatlich verdienen muss, um als solcher existieren zu können. Eine größere Legimitation für unsere Interessensvertreter im Profifußball, mit dieser Forderung in die aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen zu gehen, gibt es wohl nicht.
Dieser Sachverhalt muss auch im Kontext zur aktuellen Diskussion bezüglich eines kollektivvertraglichen Mindestlohns für Österreich gesehen werden. Die Bundesregierung hat bekanntlich in ihrem überarbeiteten Regierungsprogramm die Themen Arbeitszeitflexibilisierung und Mindestlohnerhöhung den Sozialpartnern überlassen. Sie haben bis Ende Juni Zeit eine Lösung zu finden. Falls es zu keiner Einigung kommen sollte, will die Regierung selbst aktiv werden. Die Sozialpartner verhandeln momentan die Details und Eckpunkte, die in der Generalvereinbarung zum 1.500-Euro-Mindestlohn enthalten sein sollen.
Diese Anpassung ist sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch ProfisportlerInnen längst fällig. Denn ProfisportlerInnen müssen nicht nur finanziell überleben, sondern endlich auch als vollwertige ArbeitnehmerInnen gesehen werden.